AC PROFIL AG ,   Kunststoffprofile & Produkte,  4938  ROHRBACH  / SCHWEIZ

Staplerausbildung 

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Arbeitssicherheit gross geschrieben auch bei KMU’s  

Dank der Initiative von Charles Handschin, Sicherheitsfachmann (EigV = Eignungsverordnung) Leiter der ASA-Consulting haben mehrere Kleinbetrieb anfangs August die Möglichkeit bekommen, ihre Staplerfahrer durch Instruktoren der SVBL, an zwei Samstagen auf dem Sagiareal in Rohrbach ausbilden zulassen.

Folgende Mitarbeiter der AC PROFIL AG haben an der Staplerausbildung teilgenommen und die Prüfung mit Erfolg bestanden. 

Mit dem in Kraft treten der EKAS-Richtlinie 6508, Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (sogenannte ASA-Richtlinie) ist die Beizugspflicht für die Arbeitgeber gemäss Artikel 11a VUV (Verordnung über die Unfallverhütung) konkretisiert worden. Alle Betriebe mit mehr als 5 Arbeitnehmer und einem höheren Nettoprämiensatz als 0,5 Prozent der Lohnsumme sind der „Beizugspflicht von ASA“ unterstellt und angewiesen. 

Weiter wird im Artikel 6 der VUV verlangt, „ ...der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, über die bei ihrer Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden“

Gemäss einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, werden Staplerfahrer nicht oder nur ungenügend ausgebildet. 

 

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Stand: 18. May 2012