Arbeitssicherheit
gross geschrieben auch bei KMU’s
Dank der
Initiative von Charles Handschin, Sicherheitsfachmann (EigV = Eignungsverordnung)
Leiter der ASA-Consulting haben mehrere Kleinbetrieb anfangs August die Möglichkeit
bekommen, ihre Staplerfahrer durch Instruktoren der SVBL, an zwei Samstagen auf
dem Sagiareal in Rohrbach ausbilden zulassen.
Folgende Mitarbeiter
der AC PROFIL AG haben an der Staplerausbildung teilgenommen und die Prüfung mit Erfolg bestanden.
Charles
Handschin
BeatLeibundgut
Werner Nyffeler
Walter Sollberger
Robert
Handschin
Mit dem in
Kraft treten der EKAS-Richtlinie 6508, Beizug von Arbeitsärzten und anderen
Spezialisten der Arbeitssicherheit (sogenannte
ASA-Richtlinie) ist
die Beizugspflicht für die Arbeitgeber gemäss Artikel 11a VUV (Verordnung
über die Unfallverhütung) konkretisiert
worden. Alle Betriebe mit mehr als 5 Arbeitnehmer und einem höheren Nettoprämiensatz
als 0,5 Prozent der Lohnsumme sind der „Beizugspflicht von ASA“ unterstellt
und angewiesen.
Weiter
wird im Artikel 6 der VUV verlangt, „ ...der Arbeitgeber sorgt dafür, dass
alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, über die bei ihrer Tätigkeiten
auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung
angeleitet werden“
Gemäss
einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, werden Staplerfahrer
nicht oder nur ungenügend ausgebildet.